10. Juni 2026
Verordnungsänderung Biogasanlagen
Die IGAS nimmt Stellung zu vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der Energieförderungsverordnung (EnFV). Sie beantragt, die geplante Einführung einer Transportlimite von 50 km für nicht landwirtschaftliche Co-Substrate ersatzlos zu streichen.
Stellungnahme der IGAS, 09. Juni 2026