IG Agrarstandort Schweiz
23. September 2024

Was in der Schweiz an Produkten zugelassen worden ist, soll ohne Hürden in allen EU-Staaten vermarktet werden können. Seit dem Abbruch der Verhandlungen CH-EU für ein Institutionelles Abkommen durch den Schweizer Bundesrat am 26. Mai 2021 ist dies nicht mehr der Fall. Die Schweizer Medtech-Branche verlor die Konformität. Mit sehr hohen Kosten musste die Anerkennung in der EU neu aufgegleist werden.

Was diese Hochpreisbranche gerade noch so verkraften konnte, sieht in anderen Branchen, wie im Anlagenbau, bei Baustoffen oder Spielzeugen, aber insbesondere auch in der Land- und Ernährungswirtschaft, anders aus: Diese

Branchen haben nicht denselben ökonomischen Spielraum. Die Landwirtschaft profitiert zudem über die Bilateralen I und II u.a. in der Beschaffung von Saat- und Pflanzgut oder bei der Anerkennung von AOP oder IGP-Produkten.

Daher gilt: Sorge tragen den bisherigen Abkommen mit der EU. Die «Bilateralen III» sind der einzige Weg dazu. Die Alternative in Form einer Erweiterung des bestehenden Freihandelsabkommens von 1972 wäre aus Sicht der Landwirtschaft deutlich schlechter.

Mehr dazu in der Bauern Zeitung vom 20. September 2024