IG Agrarstandort Schweiz
27. Mai 2021

Was die EU festhält, sollte uns zu denken geben.

Zusätzliche Schwierigkeiten bei Lebensmitteleinfuhren.

Ohne die Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf die gesamte Lebensmittelkette wird es in Bereichen wie der Lebensmittelkennzeichnung keine Harmonisierung geben, was die Exporttätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen aus der Schweiz in die EU-Mitgliedstaaten – und umgekehrt – hemmt.

Wird das Abkommen nicht im Sinne einer weiteren Liberalisierung aktualisiert, hat die Schweiz nicht mehr die Möglichkeit, einen besseren Marktzugang für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse auszuhandeln, insbesondere für Fleisch und Milchprodukte, für die der Zugang heute begrenzt ist.

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